Einreisebestimmungen für Hunde in Dänemark

Die Gegend um Blavand bietet viel Platz und eine beeindruckende Naturlandschaft, die nicht nur die Gäste, sondern auch die Hunde schätzen. Ihr Hund ist in Dänemark stets willkommen, Sie sollten sich trotzdem mit den Regeln und Richtlienen bekannt machen. Hier erhalten Sie wichtige Informationen, die Sie mit einem Hund in Dänemark beachten sollten. Sie sollten unter anderem das dänische Hundegesetz beachten. 

Das dänische Hundegesetz

Wenn Sie ihrem Hund mit in den Urlaub in Dänemark mitbringen wollen, benötigen Sie folgendes:

  1. Eine gültige Tollwutimpfung (Impfung mindestens 21 Tage alt, die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes richtet sich nach den Angaben des Herstellers, sie muss im EU-Heimtierausweis vermerkt werden; die meisten Impfstoffe sind nun drei Jahre gültig)
  2. Kennzeichnung mit Mikrochip! (Für alle Heimtiere, die bereits vor dem 04.07.2011 mit einer Tätowierung versehen wurden, besteht keine Pflicht zur Nachkennzeichnung mit einem Mikrochip, sofern die Tätowierung zweifelsfrei lesbar ist).

Im Heimtierausweis werden vom Tierarzt die Impfung, Kennzeichnung und Beschreibung des Tieres eingetragen. Darüber hinaus gilt für die Einreise mit Hund/Hunden nach Dänemark, dass die Einreise mit Pitbullterriern und Tosas sowie deren Kreuzungen verboten ist.

 

Neu seit 01.07.2010:

Es ist die Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen und deren Kreuzungen in Dänemark verboten, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden:

  • Pitbull Terrier
  • Tosa Inu
  • Amerikanischer Staffordshire Terrier
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino
  • Amerikanische Bulldogge
  • Boerboel
  • Kangal
  • Zentralasiatischer Owtscharka
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Südrussischer Owtscharkaa
  • Tornjak
  • Sarplaninac

Der Eigentümer des Hundes ist dafür verantwortlich die Rasse oder den Typ dokumentieren zu können, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung. Personen, die Hunde der betreffenden Rassen vor dem 17. März 2010 angeschafft haben, müssen den Hund auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine führen. Der Hund muss einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen.

Anleinen des Hundes am Strand


Wenn bestimmte Regeln beachtet werden, ist es erlaubt, den Hund an vielen dänischen Stränden mitzunehmen. 

Im Winterhalbjahr vom 1. Oktober bis zum 31. März dürfen Hunde am Strand ohne Leine laufen unter der Voraussetzung, dass der Halter den Hund unter Kontrolle hat. D. h. die Aufgabe des Halters ist, dafür zu sorgen, dass der Hund die anderen Gäste, anderen Hunde oder die wilden Tiere nicht stört. Im Sommerhalbjahr vom 1. April bis 30. September sind Hunde am Strand an der Leine zu führen, da in dieser Zeit an den Stränden viel Betrieb herrscht.
Es gibt in Dänemark über 150 Hundewälder, in denen Hunde jederzeit frei herumlaufen dürfen. Auch hier gilt, dass der Halter den Hund jederzeit kontrollieren kann.

Lesen Sie hier mehr über die dänische Hundegesetzgebung.

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